Wer künftig per Flugzeug über die europäischen Schengen-Außengrenzen in die Bundesrepublik einreist, muss damit rechnen, dass seine Daten an die Bundespolizeidirektion übermittelt werden.
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Beschreibung
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Angaben wie Namen, Geburtsdatum, Geschlecht, Nummer des Reisedokuments oder Flugnummer sollen nach dem Willen der Bundesregierung "unverzüglich" elektronisch an die Bundespolizei übermittelt werden, sobald der Check-in der Fluggäste für den betreffenden Flug geschlossen ist. Die Übermittlungspflicht soll für alle Fluggäste gelten und soll nicht nach deren Staatsangehörigkeit unterscheiden. Die Luftfahrtunternehmen müssten ihre Fluggäste über die elektronische Übermittlung der Daten informieren, heißt es in dem Entwurf. Bei den Unternehmen würden die Daten 24 Stunden nach ihrer Übermittlung gelöscht.